Hygienekonzept des FSV Füchtenfeld e.V.

nach Lockerungen ist ein bisschen Sport wieder möglich

Nachdem es, wenn auch kleine, Lockerungen in der Coronapandemie gibt, haben wir ein Hygienekonzept erarbeitet.

Wir bitten alle sich genaustens daran zu halten, damit wir, vielleicht, noch mehr Sportler auf unserer Anlage begrüßen können

Bis dahin

BLEIBT GESUND

 

Hygienekonzept des FSV Füchtenfeld e.V.

 

 

 

  1. Allgemeine Hygieneregeln

 

  • Einhaltung des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.
  • In Trainingspausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen
  • Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
  • Außerhalb des Trainingsbetriebes ist eine Mund- Nasenbedeckung in Form einer FFP2- Maske bzw. einer medizinischen Maske zu tragen.

 

 

 

  1. Verdachtsfälle Covid-19

 

  • Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand

 

  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

 

 

 

3.      Organisatorisches

 

  • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
  • Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet.
  • Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.
  • Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainingsbetrieb involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert.
  • Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten, müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

 

 

 

 „Umkleidebereiche“

 

  • Dieser Bereich ist nicht zugängig.

 

 

 

4.      Kontaktdaten

 

Zu dokumentieren sind folgende Kontaktdaten

 

-           Familienname,

 

-           Vorname,

 

-           vollständige Anschrift,

 

-           Telefonnummer

 

-           Datum und Zeitfenster der Sportveranstaltung

 

 

 

5.      Zuschauer

 

Zuschauer und weiteren Personen ist der Zugang zum Sportgelände während des Trainingsbetriebes nicht gestattet.

 

Diese Kontaktdaten sind für die Dauer von drei Wochen nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Anderenfalls darf ein Zutritt zu der jeweiligen Einrichtung oder Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Kontaktdaten keine Kenntnis erlangen. Spätestens einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses sind die Kontaktdaten zu löschen.

 

Die Erhebung der Daten erfolgt durch die Übungsleiter. Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainingsbetriebs ist Florian Tschechne.